Der Betrieb der PV-Anlage, d.h. eine Einspeisung des produzierten Solarstroms in
das öffentliche Netz, erfordert zwingend einen Zweirichtungszähler. Der Einbau eines
Zweirichtungszählers ist nicht Bestandteil des jeweiligen Solarprodukts. Für das
Einsetzen des Zweirichtungszählers ist der für Sie zuständige Netzbetreiber verantwortlich. Hierauf hat LEW keinen Einfluss.